Kosten
Meine Leistungen setzen sich zusammen
aus Tarifen von der Krankenversicherungen
und von privaten Aufwänden.
Kosten
Meine Leistungen setzen sich zusammen aus Tarifen von der Krankenversicherungen und von privaten Aufwänden.
Kostenübernahme
Die Leistungen der Hebamme werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt ab der 13. Schwangerschaftswoche vollumfänglich von der Grundversicherung getragen.
Leistungen vor der Geburt
- 7 Kontrolluntersuchungen während der regelrichtig verlaufenden Schwangerschaft
- Betreuung der Risikoschwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt
- Beitrag von CHF 150.– an einen Geburtsvorbereitungskurs
Leistungen während der Geburt
- Leitung der Geburt in einem Geburtshaus oder zu Hause (inklusive Verbrauchsmaterial)
- Assistenz einer Berufskollegin aus geburtshilflichen Gründen bei einer Geburtshaus- oder Hausgeburt
- Überwachung zu Hause vor einer geplanten Spitalgeburt und Betreuung einer Fehlgeburt
Leistungen nach der Geburt
- Betreuung zu Hause durch die Hebamme bis 56 Tage nach der Geburt. Vorgesehen sind bis zu 10 Besuche. Bei Zustand nach Frühgeburt, Zwillingsgeburt, Kaiserschnitt oder bei Erstgebärenden sind bis zu 16 Besuche vorgesehen.
- Nachkontrolle 6 Wochen nach der Geburt
- Insgesamt 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit
Pikettdienst-Entschädigung
Für die Wochenbettbetreuung stellen wir Ihnen eine einmalig zu entrichtende Pikettdienstentschädigung in der Höhe von CHF 120.– in Rechnung. Dieser Betrag geht primär zu Ihren Lasten, da in der March nicht alle Wohngemeinden für den Hebammenpikettdienst aufkommen. Selten wird das Pikettgeld von der Krankenkasse rückvergütet. Zu Hintergrund und Gedanken der Pikettdienstentschädigung gebe ich Ihnen gerne Auskunft. Sehen Sie sich auch gerne dieses Video dazu an.
Im Bezirk March übernehmen die Gemeinden Altendorf und Lachen freundlicherweise die Pikettdienstentschädigung für die freiberuflich tätigen Hebammen.
